News :: erfolgreiches Qualitätsmanagement in Rehakliniken
Schwarzenbek | 08.Jun.2012
Qualität
ist kein Zufall, sondern systematisch geplant. Dieser Grundsatz
gilt für die deutschen Rehabilitationskliniken nicht erst seit der
gesetzlichen Vorgabe zur Zertifizierungspflicht für die stationären
Einrichtungen (§ 20 Abs. 2 SGB IX).Die Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) wird zum 1. Oktober dieses Jahres wirksam. Es gilt, dass stationäre Rehakliniken die Einführung eines einrichtungsinternen QM-Systemen organisiert haben und per gültigem Zertifikat nachweisen müssen. In der dreijährigen Übergangszeit mussten sich die Einrichtungen mit den theoretischen Anforderungen der BAR auseinandersetzen und die praktische Umsetzung für die einzelnen Häuser prüfen. (Hierbei gilt es vor allem, die klinikorientierten Ansätze in Einklang mit den Anforderungen der externen Qualitätssicherung zu bringen.)
Einen nicht geringen Aufwand verursacht in diesem Prozess die Verwaltung der unzähligen QM-Dokumente. Sicher sind auch Sie in der Vergangenheit gegenüber der externen Qualitätssicherung „ins Schwitzen gekommen“, wenn es um die nachvollziehbare und aktuelle Dokumentation ging. Eine automatisierte Lösung, nicht nur in Hinblick auf eine vereinfachte Dokumentenlenkung, kann Sie hierbei effektiv entlasten.
Bereits auf der IT-Messe conhIT in Berlin hat sich unsere praktikable QM-Software als eines der Highlights bei den Standbesuchern erwiesen.
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